Versteigerungsgewerbe

Verwertungen

  • Versteigerungsgewerbe (gemäß § 34 b Gewerbeordnung GewO)
  • Verwertungen und Versteigerungen sind eine besondere Form des Vertriebes und werden strengstens von der Kreisverwaltungsbehörde und der Industrie - und Handelskammer überwacht.
  • Die Verwertung und Ausübung des Versteigerungsgewerbes setzt in hohem Maße Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus.

Objektbewertungen

  • Wir erstellen für Sie Objektbewertungen.
  • Bei den von uns ermittelten Bewertungspreisen handelt es sich um Preise, die bei einer Versteigerung oder bei einem freien Verkauf unter Berücksichtigung marktbeeinflussender Faktoren mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielbar sind.

Inventarisierungsbewertungen

  • Wir führen für Sie Inventar - und Bestandsaufnahmen durch und bewerten den Verkehrswert unter dem Gesichtspunkt der Versteigerung oder/und des freien Verkaufes.
  • Bei der Bildung des Schätzpreises finden marktbeeinflussende Faktoren ebenso Berücksichtigung wie eventuelle vom Käufer zu tragende Aufwendungen wie z. B. Kosten für Montage / Demontage, Transportkosten usw.

Verwertungen und Versteigerungen

  • Wir verwerten und versteigern in Ihrem Auftrag
    • bewegliche Sachen jeder Art und
    • fremde Rechte
    ausgenommen
    • grundstücksgleiche Rechte
    • fremde Grundstücke
    • fremde grundstücksgleiche Rechte

Laufende Verwertungen und Auktionen

  • Auktion 1
  • Auktion 2

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